Eigenes Leben

Jeder Mensch mit Einschränkung hat das Recht auf ein eigenständiges Leben.

So lautet dieses Recht nach der EU-Kommission:

„Unabhängige Lebensführung und Autonomie: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, eigenständig zu leben und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten…“

Quelle: Rechte von Menschen mit Behinderungen

Um dies zu ermöglichen gibt es das Persönliche Budget.